Die Mitarbeitervertretung (MAV) fungiert gemäß Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) als Bindeglied zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer. Sie vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Dienstgeber und den Tarifgremien des Dritten Weges. Sie setzt sich aktiv dafür ein, dass alle gut und gerecht behandelt werden. Im regelmäßigen Austausch arbeitet die MAV vertrauensvoll mit dem Dienstgeber zusammen.
Die Wahlen finden alle vier Jahre statt. Die MAV besteht (bei einer Mitarbeiterzahl über 1000) aus 15 Mitgliedern.
In diesem Gremium setzen sich die von den Mitarbeitern gewählten Personen für die betrieblichen Belange und die Belange der Mitarbeiter ein.