Die meisten unserer Patienten sind als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Am Tage Ihrer stationären Aufnahme beantragen wir dort die Übernahme der Kosten und rechnen Ihren Aufenthalt nach den gültigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften direkt ab.
Falls Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen oder kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, stellen wir dies Ihrer Privatkasse direkt in Rechnung. Informieren Sie sich bitte an der Patientenaufnahme über die unterschiedlichen Wahlleistungsformen (Ein-/Zweibettzimmer, Begleitperson, Chefarztbehandlung).
Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung nach § 39 Absatz 4 SGB V von derzeit € 10,- Eigenanteil für längstens 28 Tage eines Kalenderjahres bitten wir Sie, diese am Tag Ihrer Entlassung an der Kasse unseres Hauses bzw. per Überweisung zu bezahlen. Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, diesen Zuzahlungsbetrag im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Zahlung ein Mahnverfahren eingeleitet wird.
Gründe, die Ihre Zuzahlungspflicht ganz oder teilweise entfallen lassen können, sind insbesondere:
Bitte legen Sie Ihren Befreiungsausweis oder Quittungen von bereits geleisteten Zahlungen immer bei der Aufnahme in der Patientenverwaltung vor.
Der Empfang am Haupteingang hilft Ihnen und Ihren Besuchern gerne, sich im Haus
zu orientieren. Unsere Mitarbeitenden beantworten auch Fragen
zu Telefon und Fernsehen in den Patientenzimmern.
Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist, dass Sie das Krankenhaus verlassen können. Der Entlassungstermin wird von Ihrem Stationsarzt festgelegt und bekannt gegeben.
Für Entlassungen auf eigenen Wunsch und gegen ärztlichen Rat, tragen Sie selbst die Verantwortung und müssen dies in einer entsprechenden Erklärung unterschreiben. Ihre Kostenträger können sich in diesem Fall weigern, die Behandlungskosten zu übernehmen.
Denken Sie bei Ihrer Entlassung daran, neben ihren persönlichen Dingen auch evtl. hinterlegte Wertgegenstände abzuholen, mitgebrachte Röntgenbilder mitzunehmen und Ihre Telefonkarte am Kassenautomaten zurückzugeben. Verlassen Sie das Krankenhaus bitte nicht ohne ein abschließendes Gespräch mit Ihrem Stationsarzt oder dem Pflegepersonal und besprechen Sie die weiteren Behandlungsschritte und das, was Sie zu Hause beachten müssen. Vielleicht notieren Sie sich die Namen der Medikamente, die Sie weiterhin einnehmen sollen, wie oft am Tag und für welchen Zeitraum die Einnahme der Medikamente erfolgen soll. Klären Sie möglicherweise noch mit dem Sozialdienst Ihre häusliche Versorgung, wenn Sie damit Probleme bekommen könnten.
In der Regel werden Sie vormittags entlassen. Bitte räumen Sie bis 11:00 Uhr Ihr Zimmer, damit wir den Platz für neue Patienten vorbereiten können. Sie erhalten vom Stationsarzt einen Entlassbrief mit den wichtigsten Angaben zur Diagnose und weiteren Behandlung, den Sie an Ihren Hausarzt weitergeben sollten.
Patienten erhalten bei Bedarf eine Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthalts für den Arbeitgeber oder die Zusatzversicherung.